Umziehen: Was du alles ummelden musst – deine Checkliste

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Ein Umzug steht an? Wunderbar! Doch bevor du dich in einem Meer aus Umzugskartons wiederfindest, muss die Kündigung deiner alten Wohnung sauber und korrekt über die Bühne gehen. Die goldene Regel hierbei: Als Mieter gilt für dich in den allermeisten Fällen eine gesetzliche Frist von drei Monaten, um deine Wohnung fristgerecht zu kündigen. Ganz entscheidend ist dabei, dass dein Kündigungsschreiben den Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats erreicht. Nur dann endet der Vertrag auch wirklich pünktlich zum Ende des übernächsten Monats.

Dein Fahrplan zur Kündigung und einem entspannten Auszug

Ein Umzug ist so viel mehr als nur Möbel von A nach B zu schleppen. Alles beginnt mit einem ziemlich formalen, aber absolut entscheidenden Schritt: der rechtssicheren Kündigung. Viele unterschätzen diesen bürokratischen Teil und riskieren am Ende doppelte Mietzahlungen oder sogar rechtlichen Ärger. Mit einem klaren Plan umschiffst du diese Klippen aber von Anfang an und kannst dich voll und ganz auf dein neues Zuhause freuen.

Dieser Leitfaden nimmt dich an die Hand und führt dich sicher durch den gesamten Prozess. Du lernst nicht nur, wie du deine Kündigungsfrist zielsicher berechnest, sondern auch, wie du ein lückenloses Kündigungsschreiben aufsetzt und vor allem sicherstellst, dass es deinen Vermieter auch nachweislich erreicht. Denn genau hier liegt oft der Knackpunkt.

Warum die fristgerechte Kündigung so wichtig ist

Das A und O ist wirklich die Einhaltung der korrekten Frist. Wie der Deutsche Mieterbund (DMB) bestätigt, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter standardmäßig drei Monate zum Monatsende. Ein ganz praktisches Beispiel: Du möchtest zum 31. Juli ausziehen? Dann muss deine Kündigung spätestens am dritten Werktag im Mai bei deinem Vermieter auf dem Tisch liegen. Eine Klausel im Mietvertrag, die diese Frist für dich als Mieter verlängert, ist in den allermeisten Fällen unwirksam. Auch wenn ernsthafte Streitigkeiten über eine ordentliche Kündigung statistisch zum Glück selten sind, zeigen sie doch, wie wichtig ein korrektes Vorgehen ist, um teure Fehler zu vermeiden. Wer tiefer in die Prozess-Statistik eintauchen will, wird beim Deutschen Mieterbund fündig.

Ein kleiner Formfehler kann dich schnell bares Geld kosten. Nimm dir also die Zeit, jeden Schritt sorgfältig zu planen. Deine Nerven – und dein Geldbeutel – werden es dir danken.

Wir begleiten dich auf diesem Weg und geben dir alles an die Hand, was du für einen souveränen Auszug brauchst. Sobald der formale Teil dann erledigt ist, helfen wir dir dabei, deinen Umzug clever und kostengünstig zu organisieren. Lies dazu am besten auch unseren Ratgeber, wie du deinen Umzug richtig gut vorbereiten kannst.

Die Kündigungsfrist sicher verstehen und berechnen

Der häufigste und leider auch teuerste Fehler bei einer Wohnungskündigung? Eine falsch berechnete Frist. Aber keine Sorge, das lässt sich mit ein wenig Wissen ganz einfach vermeiden.

Für dich als Mieter gilt so gut wie immer die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Dreh- und Angelpunkt für alles Weitere ist der rechtzeitige Zugang deiner Kündigung beim Vermieter. Sie muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei ihm sein, damit dein Vertrag zum Ende des übernächsten Monats ausläuft. Diesen Satz solltest du dir gut einprägen.

Was bedeutet „dritter Werktag“ wirklich?

Hier lauert eine typische Stolperfalle, die bares Geld kosten kann: Der Samstag zählt im Mietrecht als Werktag! Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage sind ausgenommen.

Diese kleine Regel kann den entscheidenden Unterschied machen, ob deine Kündigung pünktlich ankommt oder ob du einen vollen Monat länger Miete zahlen musst.

Merke dir: Der Stichtag ist immer der dritte Werktag eines Monats, inklusive Samstage. Deine Kündigung muss bis dahin beim Vermieter angekommen sein – es zählt nicht das Datum des Poststempels!

Machen wir es an einem konkreten Beispiel glasklar.

Ein praktisches Beispiel für deine Kündigung:

  • Dein Ziel: Du möchtest zum 31. Oktober aus deiner Wohnung ausziehen.

  • Der letzte Monat: Dein Mietverhältnis soll also mit dem Oktober enden.

  • Die Berechnung: Jetzt zählst du drei Monate zurück: September, August, Juli. Deine Kündigung muss also spätestens im August beim Vermieter eingehen.

  • Der Stichtag: Genauer gesagt muss sie bis zum dritten Werktag im August bei ihm im Briefkasten liegen, um zum 31. Oktober wirksam zu werden.

Die folgende Grafik zeigt dir diesen typischen Ablauf auf einen Blick – vom Versand deines Schreibens bis zum finalen Auszug.

Zeitstrahl zur Wohnungskündigung: Kündigung absenden, 3 Monate Frist einhalten und Auszug planen.

Man sieht deutlich, dass zwischen dem rechtzeitigen Einreichen der Kündigung und dem eigentlichen Auszug eine feste Frist von drei vollen Monaten liegt. Diese Zeit solltest du clever für die Planung deines Umzugs nutzen.

Und was steht in deinem Mietvertrag?

Obwohl die Drei-Monats-Frist gesetzlich festgeschrieben ist, schadet ein schneller Blick in deinen Mietvertrag nie. Manchmal verbergen sich dort Klauseln, die sogar zu deinem Vorteil sein können.

  • Eine vertraglich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist für dich als Mieter ist absolut gültig. Steht in deinem Vertrag etwas von nur zwei Monaten, dann gilt das für dich.

  • Eine längere Frist als die gesetzlichen drei Monate ist für dich als Mieter hingegen fast immer unwirksam. Solche Klauseln benachteiligen dich unangemessen und sind daher in der Regel nichtig.

Vorsicht ist bei Zeitmietverträgen oder einem vertraglich vereinbarten Kündigungsausschluss geboten, der oft für die ersten ein bis vier Jahre gilt. Hier ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Frist normalerweise nicht möglich. Prüfe deinen Vertrag also ganz genau auf solche Sonderregelungen, bevor du deine Umzugspläne schmiedest.

Das Kündigungsschreiben – jetzt wird’s offiziell

Okay, die Frist ist klar, der Countdown läuft. Jetzt geht es an den wichtigsten Teil: das Kündigungsschreiben. Hier musst du absolut penibel sein, denn schon ein kleiner Formfehler kann die ganze Kündigung kippen – und das will wirklich niemand.

Ganz wichtig: Vergiss Anrufe, E-Mails oder eine schnelle WhatsApp-Nachricht. Die Kündigung deines Mietvertrags braucht zwingend die Schriftform. Das ist kein altmodischer Zopf, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Du brauchst also ein echtes Dokument auf Papier, das von allen Hauptmietern persönlich unterschrieben wird.

Eine Hand schreibt auf liniertes Papier, während die andere unterschreibt. Ein Briefumschlag und ein Einschreiben-Stempel sind ebenfalls zu sehen.

Diese Bausteine gehören unbedingt in deine Kündigung

Ein wasserdichtes Kündigungsschreiben ist kein Hexenwerk, wenn man weiß, worauf es ankommt. Achte darauf, dass wirklich jedes Detail stimmt, um spätere Diskussionen von vornherein auszuschließen.

Diese Punkte müssen lückenlos rein:

  • Deine vollständige Adresse: Name und Anschrift aller Hauptmieter.

  • Die Adresse des Vermieters: Oder die der zuständigen Hausverwaltung.

  • Das aktuelle Datum: Der Tag, an dem du das Schreiben aufsetzt.

  • Ein klarer Betreff: Ganz einfach, zum Beispiel „Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung in der [Straße, Hausnummer, Etage]“.

  • Die eindeutige Kündigung: Schreib klipp und klar, dass du kündigst. Eine Formulierung wie „Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die oben genannte Wohnung fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.“ ist perfekt.

  • Die Unterschriften: Jeder einzelne Hauptmieter, der im Mietvertrag steht, muss persönlich mit vollem Namen unterschreiben.

Eine fehlende Unterschrift ist einer der häufigsten Fehler, der eine Kündigung sofort ungültig macht. Stehen du und dein Partner beide im Vertrag, müssen auch beide unterschreiben. Das ist nicht verhandelbar.

Kleiner Exkurs: Während du als Mieter deine Kündigung fast immer ohne Begründung einreichen kannst, hat es der Vermieter deutlich schwerer. Will er dir kündigen, zum Beispiel wegen Eigenbedarf, gelten für ihn oft viel längere Fristen. Diese richten sich danach, wie lange du schon in der Wohnung lebst. Nach fünf Jahren steigt seine Kündigungsfrist auf sechs Monate, nach acht Jahren sogar auf neun.

Statistiken zeigen, dass Kündigungen wegen Eigenbedarfs mit rund 7,2 % zu den häufigeren Streitfällen im Mietrecht gehören. Mehr zu den teils komplexen Regelungen zu Kündigungsfristen findest du bei MieterEngel.

Der sichere Versand: So kommt deine Kündigung garantiert an

Fast so wichtig wie der Inhalt ist der Nachweis, dass dein Schreiben auch pünktlich beim Vermieter gelandet ist. Ein einfacher Brief im Briefkasten reicht im Streitfall nicht – du kannst den Zugang schlicht nicht beweisen.

Hier hast du zwei absolut sichere Optionen:

  1. Versand per Einwurf-Einschreiben: Das ist der Klassiker. Hier dokumentiert der Postbote, dass er den Brief in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen hat. Den Beleg mit der Sendungsnummer hebst du wie einen Schatz auf, denn damit kannst du den Zugang jederzeit online nachverfolgen und beweisen.

  2. Persönliche Übergabe mit Zeugen: Du kannst das Schreiben auch direkt übergeben. Nimm aber unbedingt eine Person mit, die nicht zu deiner Familie gehört. Sie kann im Zweifel bezeugen, dass du das Dokument überreicht hast. Eine kleine Notiz mit Datum, Uhrzeit, Ort und der Unterschrift des Zeugen macht das Ganze noch sicherer.

Egal, für welche Methode du dich entscheidest – geh auf Nummer sicher. So schließt du dieses Kapitel sauber ab und kannst dich voll und ganz auf deinen Umzug konzentrieren.

Sonderkündigungsrechte und typische Fallstricke

Manchmal ändert sich das Leben einfach schneller, als eine dreimonatige Kündigungsfrist es zulässt. Genau für solche Fälle gibt es im Mietrecht Lösungen. Bestimmte Ereignisse räumen dir als Mieter ein Sonderkündigungsrecht ein, mit dem du deutlich zügiger aus deinem alten Mietvertrag herauskommst.

Gleichzeitig lauern aber auch ein paar klassische Fehler, die eine ansonsten perfekte Kündigung unwirksam machen können. Es lohnt sich, diese Fallstricke zu kennen – so vermeidest du teure Pannen und unnötige Verzögerungen beim Auszug.

Wann du schneller aus deinem Vertrag kommst

Ein Sonderkündigungsrecht fällt einem nicht einfach so in den Schoß, sondern ist an ganz konkrete Anlässe geknüpft. Es greift immer dann, wenn dein Vermieter die Spielregeln einseitig zu deinem Nachteil ändert oder die Wohnung so schwere Mängel hat, dass ein weiteres Wohnen unzumutbar wird.

Die häufigsten Szenarien für eine außerordentliche Kündigung sind:

  • Mieterhöhung: Kündigt dein Vermieter eine höhere Miete an, sitzt du nicht fest. Davon ausgenommen sind natürlich Staffel- oder Indexmieten, die ihr schon im Vertrag vereinbart habt. Bei einer „normalen“ Mieterhöhung kannst du bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Ankündigung zum Ende des übernächsten Monats kündigen.

  • Umfassende Modernisierung: Plant der Vermieter große Baumaßnahmen, die für dich eine erhebliche Härte wären (etwa durch extremen Lärm, Schmutz oder eine anschließende saftige Mieterhöhung), hast du ebenfalls das Recht, den Vertrag vorzeitig zu beenden.

  • Unzumutbare Mängel: Wenn die Wohnung so gravierende Mängel aufweist, dass deine Gesundheit in Gefahr ist – der Klassiker ist hier starker Schimmelbefall –, kannst du unter Umständen sogar fristlos kündigen. Hier ist aber Vorsicht geboten: In der Regel musst du dem Vermieter vorher eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen.

Die häufigsten Fehler bei der Kündigung

Neben den Sonderrechten gibt es ein paar klassische Stolpersteine, über die Mieter immer wieder fallen. Die gute Nachricht: Diese Fehler lassen sich ganz einfach vermeiden, wenn man sie kennt.

Ein kleiner Formfehler kann große Wirkung haben. Der häufigste Patzer ist eine fehlende Unterschrift. Stehen zwei Hauptmieter im Vertrag, müssen auch beide das Kündigungsschreiben unterzeichnen. Fehlt eine Unterschrift, ist die gesamte Kündigung unwirksam.

Der Mythos vom Nachmieter

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass du automatisch früher aus dem Vertrag kommst, wenn du deinem Vermieter drei Nachmieter vorschlägst. Das stimmt so nicht. Dein Vermieter ist nicht verpflichtet, einen von dir vorgeschlagenen Kandidaten zu akzeptieren.

Du bleibst zur Mietzahlung bis zum Ende der regulären Frist verpflichtet, es sei denn, ihr trefft eine andere schriftliche Vereinbarung, zum Beispiel in Form eines Mietaufhebungsvertrags.

Sonderkündigungsrechte können eine knifflige Angelegenheit sein, und es ist wichtig, die typischen Fallstricke zu kennen. Informiere dich daher genau über deine Rechte. Als Mieter brauchst du für eine fristgerechte Kündigung in der Regel keinen Grund anzugeben – ganz im Gegensatz zum Vermieter. Mehr zum Thema Kündigung ohne Grund kannst du in diesem hilfreichen Artikel nachlesen.

Die Wohnungsübergabe erfolgreich meistern

Die Kündigung ist raus und vom Vermieter bestätigt? Super, damit ist der wichtigste Schritt schon mal erledigt. Jetzt steht der letzte, aber oft kniffligste Teil bevor: die Wohnungsübergabe. Von diesem Termin hängt maßgeblich ab, ob und wie schnell du deine Kaution vollständig wiedersiehst.

Eine gute Vorbereitung ist hier wirklich alles. Es geht nicht nur darum, dem Vermieter die Schlüssel in die Hand zu drücken. Vielmehr musst du den Zustand der Wohnung lückenlos dokumentieren, um dich vor späteren, unberechtigten Forderungen zu schützen.

Symbolbild der Schlüsselübergabe beim Immobilienkauf mit Checkliste und Grundriss.

Das Übergabeprotokoll – dein Ass im Ärmel

Das Allerwichtigste zuerst: Bestehe immer auf einem schriftlichen Übergabeprotokoll. Ohne dieses Dokument hast du später kaum eine Chance, dich gegen haltlose Forderungen deines Vermieters zu wehren. Es ist dein einziger handfester Beweis für den Zustand der Wohnung beim Auszug.

Ein gutes Protokoll sollte unbedingt diese Punkte abdecken:

  • Zählerstände: Lies die Zähler für Strom, Wasser und eventuell Gas ab und trag die Werte exakt ein. Mach am besten zusätzlich ein Foto mit deinem Handy – doppelt hält besser.

  • Mängel: Nimm jeden noch so kleinen Mangel auf. Jeder Kratzer im Parkett, jede kaputte Fuge im Bad, jeder Fleck an der Wand gehört ins Protokoll. Je genauer, desto besser.

  • Schlüsselanzahl: Listet die exakte Anzahl und Art aller übergebenen Schlüssel auf (Wohnungstür, Briefkasten, Keller, etc.).

  • Unterschriften: Am Ende unterschreiben du und dein Vermieter das datierte Protokoll. Lass dir direkt eine Kopie aushändigen.

Sollte sich der Vermieter weigern, Mängel zu protokollieren oder gar seine Unterschrift zu verweigern, ist das ein Warnsignal. Nimm in so einem Fall unbedingt einen Zeugen mit zur Übergabe und erstelle dein eigenes, detailliertes Protokoll, das der Zeuge ebenfalls unterschreibt.

Schönheitsreparaturen und der Mythos „besenrein“

Ein Dauerbrenner unter den Streitpunkten sind die Schönheitsreparaturen. Viele Mieter gehen fest davon aus, vor dem Auszug die ganze Wohnung neu streichen zu müssen. Aber Vorsicht: Der Bundesgerichtshof hat unzählige solcher Klauseln, gerade in älteren Mietverträgen, für unwirksam erklärt. Prüfe also ganz genau, ob du wirklich zum Pinsel greifen musst.

Und was heißt eigentlich „besenrein“? Genau das, was das Wort sagt: Die Wohnung muss einmal ordentlich durchgefegt oder gesaugt werden. Grober Schmutz an Fenstern, Wänden oder im Bad gehört natürlich entfernt, aber eine komplette Grundreinigung wie beim Einzug ist damit nicht gemeint.

Profi-Tipp: Du bist unsicher wegen der Bohrlöcher in den Wänden? Verschließe sie einfach fachgerecht mit etwas Spachtelmasse. Das ist in den allermeisten Fällen absolut ausreichend und erspart dir unnötige Diskussionen mit dem Vermieter.

Das Thema Kündigung kann schnell komplex werden. Während du als Mieter meist eine Frist von drei Monaten hast, sehen sich Vermieter oft mit längeren Fristen konfrontiert. Interessanterweise zeigen Daten des Mieterbundes, dass ordentliche Kündigungen durch Mieter nur einen kleinen Teil der Rechtsstreitigkeiten ausmachen. Das unterstreicht, wie wichtig eine saubere Abwicklung, insbesondere die Wohnungsübergabe, ist, um von vornherein Ärger zu vermeiden. Eine gute Umzugsplanung gehört da einfach dazu. Mit unserer Plattform kannst du bequem Angebote vergleichen und bei frühzeitiger Planung – etwa acht Wochen im Voraus – bis zu 45 % der Kosten sparen. Weitere Einblicke in die Mietrechtsstatistik findest du beim DMB Mecklenburg-Vorpommern.

Mit einer gut vorbereiteten Übergabe und einem lückenlosen Protokoll schließt du das Kapitel deiner alten Wohnung sauber ab und schaffst die besten Voraussetzungen für eine schnelle und vollständige Rückzahlung deiner Kaution.

Deinen Umzug clever planen und Kosten sparen

Die Kündigung ist raus? Perfekt, dann beginnt jetzt der spannende Teil: die Planung deines Umzugs. Eine gute Organisation ist hier Gold wert, um nicht im Chaos zu versinken und die Kosten im Griff zu behalten. Am besten fängst du etwa acht Wochen vor dem Stichtag mit der konkreten Vorbereitung an.

Statt dich jetzt mühsam durch unzählige Anfragen bei verschiedenen Umzugsfirmen zu quälen, kannst du einfach smarte Plattformen wie reloqio nutzen. Mit einer einzigen Anfrage bekommst du dort bis zu fünf unverbindliche Angebote von geprüften Unternehmen aus deiner Region. Das spart nicht nur eine Menge Zeit und Nerven, sondern oft auch richtig Geld – eine Ersparnis von bis zu 45 % ist hier absolut realistisch.

Kleiner Tipp am Rande: Wenn der Umzug beruflich bedingt ist, lassen sich die Kosten oft von der Steuer absetzen. Aber auch bei einem privaten Umzug kannst du haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Also: Unbedingt alle Rechnungen und Belege aufbewahren!

Praktische Tipps für deine Planung

Eine durchdachte Vorbereitung ist der Schlüssel für einen entspannten Start im neuen Zuhause.

  • Volumen realistisch einschätzen: Wie viele Kubikmeter Umzugsgut hast du wirklich? Nutze am besten einen Online-Rechner, um ein Gefühl für die benötigte Größe des Transporters oder den Aufwand für das Umzugsunternehmen zu bekommen.

  • Spezialtransporte frühzeitig anmelden: Du besitzt ein Klavier, ein großes Aquarium oder wertvolle Kunst? Solche sperrigen oder empfindlichen Gegenstände musst du unbedingt vorher beim Umzugsunternehmen anmelden. Nur so kann das Team sicherstellen, dass passendes Equipment und Material dabei ist.

Gerade wenn die alte Kaution noch nicht zurückgezahlt wurde, kann die neue Mietkaution eine ordentliche finanzielle Hürde sein. Falls du hier Unterstützung brauchst, könnten spezielle Finanzierungslösungen wie ein Mietkautionsdarlehen eine interessante Option sein.

Und damit du bei all den kleinen und großen Aufgaben nicht den Überblick verlierst, haben wir etwas für dich vorbereitet: Lade dir einfach unsere kostenlose PDF-Umzugscheckliste zum Abhaken herunter.

Typische Fragen rund um die Wohnungskündigung

Selbst bei der besten Planung tauchen oft noch Detailfragen auf, wenn es darum geht, die Wohnung zu kündigen. Wir haben die häufigsten Unsicherheiten gesammelt und geben dir hier klare, praxisnahe Antworten, damit du mit einem sicheren Gefühl in den Umzug starten kannst.

Kann ich früher aus dem Vertrag, wenn ich einen Nachmieter stelle?

Dieser Mythos hält sich hartnäckig, aber die kurze Antwort ist ein klares Nein. Rein rechtlich gesehen hast du keinen Anspruch darauf, deine Kündigungsfrist zu verkürzen, nur weil du einen potenziellen Nachmieter vorschlägst. Dein Vermieter ist nicht verpflichtet, deinen Vorschlag anzunehmen.

Es handelt sich hier immer um reines Entgegenkommen. Ohne eine schriftliche Zusage deines Vermieters, idealerweise in Form eines Mietaufhebungsvertrags, bleibst du bis zum letzten Tag der offiziellen Kündigungsfrist voll miet- und zahlungspflichtig.

Dein Vermieter kann einen Nachmieter akzeptieren, muss es aber nicht. Verlasse dich also niemals allein darauf. Sichere dich immer schriftlich ab, bevor du verbindliche Pläne für deinen Auszug machst.

Was mache ich, wenn mein Vermieter die Kündigung nicht annimmt?

Hier kommt die gute Nachricht: Entscheidend für die Wirksamkeit deiner Kündigung ist der nachweisbare Zugang, nicht die „Annahme“ oder eine Bestätigung durch den Vermieter. Sobald das Schreiben nachweislich in seinem Machtbereich – also im Briefkasten – gelandet ist, gilt es als zugestellt.

Genau deshalb ist der Versand per Einwurf-Einschreiben so wichtig. Das Gleiche gilt, wenn du die Kündigung persönlich und in Anwesenheit eines Zeugen übergeben hast. Bewahre den Zustellungsbeleg oder das Zeugenprotokoll extrem gut auf – das ist dein Trumpf im Zweifelsfall.

Müssen bei einer WG wirklich alle unterschreiben?

Ja, ausnahmslos! Wenn alle Mitglieder der Wohngemeinschaft als Hauptmieter im Mietvertrag stehen, dann müssen auch alle gemeinsam kündigen. Das bedeutet, jede Person muss das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreiben.

Eine Kündigung, die nur von einem Teil der WG-Mitglieder unterzeichnet wird, ist rechtlich unwirksam und entfaltet keinerlei Wirkung.

Zählt der Samstag als Werktag für die Fristberechnung?

Absolut. Im Mietrecht wird der Samstag als ganz normaler Werktag behandelt. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage fallen raus. Dieses Detail kann entscheidend sein: Fällt der dritte Werktag eines Monats auf einen Samstag, muss deine Kündigung spätestens an diesem Tag im Briefkasten deines Vermieters liegen, um die Frist zu wahren.

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