Sonderurlaub beim Umzug: Deine Rechte und Möglichkeiten

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Sonderurlaub bei Umzug

Sonderurlaub beantragen: Deine Rechte bei einem Umzug

Ein Umzug erfordert Zeit, Organisation und oft auch eine Menge Nerven – vor allem, wenn er neben dem Arbeitsalltag bewältigt werden muss. Deshalb fragen sich viele, ob sie für den Umzug Sonderurlaub beanspruchen können. Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub möglich.

Die Grundlage für diesen Anspruch kann sich aus verschiedenen Regelungen ergeben, darunter:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (§ 616 BGB): In Ausnahmefällen gewährt das Gesetz eine Freistellung bei persönlichen Gründen.
  • Tarifvertragliche Vereinbarungen: In manchen Branchen regeln Tarifverträge explizit den Anspruch auf Sonderurlaub.
  • Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsvertrag: Manche Unternehmen haben eigene Regelungen, die Sonderurlaub bei einem Umzug ermöglichen.

Einschränkungen beim Sonderurlaub für Umzüge

Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub greift nur in besonderen Fällen, beispielsweise bei einem berufsbedingten Umzug. Ziehst du etwa aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels um, kann dies als Grund für eine bezahlte Freistellung gelten. Bei privaten Umzügen hingegen liegt es oft im Ermessen des Arbeitgebers oder ist von den vertraglichen Regelungen abhängig.

💡 Tipp: Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, wenn du Sonderurlaub für deinen Umzug benötigst. So kannst du klären, ob ein Anspruch besteht oder ob Überstunden und Urlaubstage als Alternative genutzt werden können.

Voraussetzungen und Regelungen für Sonderurlaub bei Umzug

Wenn ein Umzug bevorsteht, ist es hilfreich, zunächst einen Blick in deinen Arbeitsvertrag zu werfen. Oft sind hier die Bedingungen für Sonderurlaub individuell geregelt. Falls keine expliziten Regelungen im Arbeitsvertrag zu finden sind, lohnt es sich, die Betriebsvereinbarung zu prüfen. Manche Unternehmen halten dort Vorgaben zum Sonderurlaub fest.

Sonderurlaub bei öffentlichen Beschäftigten

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bietet § 29 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) relevante Hinweise. Beamte des Bundes und Richter können hingegen auf die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV), speziell die §§ 5ff., zurückgreifen. Mitglieder eines Betriebsrats haben zudem gemäß § 37 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Freistellung.

Was das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt ausschließlich den regulären Erholungsurlaub und nicht den Sonderurlaub. Während der Erholungsurlaub der persönlichen Regeneration dient, wird der Sonderurlaub für außergewöhnliche Ereignisse gewährt. Wichtig: Dein regulärer Urlaub darf nicht durch Sonderurlaubstage gekürzt werden.

Anspruch aus § 616 BGB

In vielen Fällen kann sich der Anspruch auf Sonderurlaub aus § 616 BGB ergeben. Dieser greift, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Verhinderung ist vorübergehend.
  • Der Grund für die Verhinderung liegt in deiner Person.
  • Du bist an der Arbeitserbringung unverschuldet gehindert.

Beispiele hierfür können berufsbedingte Umzüge sein. Allerdings hängt die Dauer des Sonderurlaubs von den individuellen Umständen ab, da der Zeitraum im Gesetz nicht konkret festgelegt ist.

💡 Tipp: Kläre frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, ob du Anspruch auf Sonderurlaub hast. Falls nicht, kannst du gegebenenfalls Überstunden oder Urlaubstage als Alternative nutzen.

Sonderurlaub für private und betriebsbedingte Umzüge: Was gilt?

Ob ein Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug besteht, hängt stark von den individuellen Umständen ab. Bei rein privaten Umzügen, die eigenverantwortlich erfolgen, gibt es in der Regel keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Ein genereller Urlaubsanspruch für einen Umzug ist somit nicht vorgesehen. Beschäftigte müssen daher in den meisten Fällen regulären Urlaub einplanen, um ihren Umzug zu organisieren.

Betriebsbedingte Umzüge

Anders sieht es aus, wenn der Umzug aufgrund einer Anordnung des Arbeitgebers erfolgt, etwa durch einen Standortwechsel der Tätigkeitsstätte. Ist der Umzug betriebsbedingt und muss während der Arbeitszeit durchgeführt werden, besteht in der Regel ein Anspruch auf Sonderurlaub. In solchen Fällen wird die Verhinderung, die Arbeit zu erbringen, als unverschuldet angesehen.

Umzug außerhalb der Arbeitszeit

Findet der betriebsbedingte Umzug außerhalb der Arbeitszeit statt und ist problemlos durchführbar, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Sonderurlaub. Dennoch zeigen sich Arbeitgeber in solchen Fällen manchmal kulant. Es kann sich also lohnen, das Gespräch zu suchen und die Möglichkeit eines Sonderurlaubs anzusprechen.

💡 Tipp: Auch wenn kein Anspruch besteht, kann eine frühzeitige und offene Kommunikation mit deinem Arbeitgeber manchmal zu einer kulanten Lösung führen.

Wie lange steht dir Sonderurlaub für einen Umzug zu?

In den meisten Fällen wird ein Tag bezahlter Sonderurlaub für einen Umzug als ausreichend angesehen. Mehrere Tage Sonderurlaub werden nur in Ausnahmefällen gewährt, etwa bei einem Umzug über eine größere Distanz. Beispielsweise kann ein Umzug in ein anderes Bundesland ein berechtigter Grund für zusätzliche Freistellungstage sein. Die genaue Dauer hängt jedoch stets vom Einzelfall und der Entfernung zum neuen Wohnort ab.

Eine allgemeine Regelung für die Dauer gibt es nicht. Auch wenn der gesamte Umzugsprozess – vom Packen bis zum Einrichten – mehrere Tage in Anspruch nimmt, werden diese organisatorischen Aufgaben in der Regel nicht im Rahmen des Sonderurlaubs berücksichtigt.

💡 Tipp: Falls du mehrere Tage für den Umzug benötigst, sprich mit deinem Arbeitgeber über die Möglichkeit, Urlaubstage oder flexible Arbeitszeiten einzusetzen.

Wann steht dir Sonderurlaub für einen Umzug im öffentlichen Dienst zu?

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterliegen, gibt es positive Neuigkeiten. Laut § 29 Abs. 1c TVöD – zuletzt aktualisiert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 21 vom 22. April 2023 – haben sie Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub, wenn der Umzug aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen erfolgt. Dieser bezahlte Sonderurlaub erleichtert die Organisation eines solchen Umzugs erheblich.

Zusätzliche Regelungen für Beamte und Richter

Beamte des Bundes und Richter profitieren von noch großzügigeren Regelungen. Ihnen werden bei einem dienstlich bedingten Umzug mit Wohnortwechsel zwei Tage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt. Sollte der Umzug ins Ausland oder zurück nach Deutschland führen, erhöht sich der Anspruch sogar auf drei Tage. Diese Regelung soll sicherstellen, dass internationale Umzüge ebenfalls ausreichend organisiert werden können.

Fazit: Sonderurlaub beim Umzug – Was gilt?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung von der Arbeit ohne Gehaltskürzung ist gemäß § 616 BGB nur in Ausnahmefällen möglich. Dabei müssen Beschäftigte vorübergehend und unverschuldet durch einen in ihrer Person liegenden Grund an der Erbringung ihrer Arbeitsleistung verhindert sein.

Für private Umzüge gilt: Sie erfolgen in der Regel eigenverantwortlich und begründen daher meist keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Anders sieht es aus bei betriebsbedingten Umzügen: Wird der Standortwechsel durch den Arbeitgeber angeordnet und findet der Umzug während der Arbeitszeit statt, kann ein gesetzlicher Anspruch bestehen.

Findet ein betriebsbedingter Umzug jedoch außerhalb der Arbeitszeit statt – beispielsweise an einem arbeitsfreien Tag – besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub, da die Arbeitserbringung nicht beeinträchtigt ist.

Im Normalfall wird ein Tag Sonderurlaub für einen Umzug als ausreichend betrachtet. Mehrere Tage bezahlter Freistellung werden nur bei Umzügen über weite Distanzen, etwa in ein anderes Bundesland, gewährt.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die dem TVöD unterliegen, erhalten bei einem dienstlichen oder betrieblichen Umzug an einen anderen Ort pauschal einen Tag Sonderurlaub. Bundesbeamte und Richter profitieren von großzügigeren Regelungen: Für Umzüge aus dienstlichem Anlass werden zwei Tage Sonderurlaub gewährt, für internationale Umzüge sogar drei Tage.

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